Hausordnung

Präambel

Vertreter des Elternbeirates, der Schülermitverantwortung, des Lehrerkollegiums und die Schulleitung haben zur Sicherung einer gedeihlichen Zusammenarbeit, eines ordnungsgemäßen Ablaufs des Unterrichts und der Erfüllung des Bildungsauftrags der Schule die vorliegende Hausordnung erstellt.
Grundprinzip ist, dass jeder sich so verhalten soll, dass er nicht andere gefährdet, belästigt oder verletzt und für alle möglichst gute Arbeitsbedingungen gesichert werden.

I. Allgemeine Regelungen

1. Der Schulbereich umfasst das Schulhaus, die Sportanlage einschließlich der Sporthallen und das Gesamtgelände der Schule, insbesondere die Zugänge für Radfahrer und Fußgänger, einschließlich der Busumfahrt ab der Erschließungsstraße.

2. In allen Abschnitten der Außenanlage, die mit allgemeinen Verkehrsmitteln erreichbar sind, gelten die Regeln der Straßenverkehrsordnung. Anweisungen der Schulleitung, der Aufsicht führenden Lehrkräfte und anderer von der Schulleitung bestimmten Personen, insbesondere zur Sicherheit und Unfallverhütung, sind zu beachten.

3. Gegenüber Schülern und Besuchern der Leonhard-Wagner-Realschule kann von jedem Lehrer das Hausrecht ausgeübt werden. Im übertragenen Bereich gilt dies auch für die bestellten Aufsichtspersonen und das Buspersonal. Den Anordnungen der Aufsicht führenden Personen ist Folge zu leisten.

4. Die Sorge um Sauberkeit und Ordnung im Schulgebäude und auf den Außenanlagen ist selbstverständlich. Die baulichen Anlagen und die Grünanlagen sind zu schonen, alle Einrichtungsgegenstände und alle Lehrmittel sind pfleglich zu behandeln, Unterrichtsräume, Schulhaus und Außenanlagen sind sauber zu halten. Für von Schülern verursachte Verunreinigungen und Beschädigungen haften diese bzw. ihre Erziehungsberechtigten nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Das gilt auch für Schäden an dem im Rahmen der schulischen Ausbildung dem anvertrauten Eigentum Dritter. Beeinträchtigungen können Ordnungsmaßnahmen nach sich ziehen.

II. Verkehrssicherheit

1. Busverkehr
Gegenseitige Rücksichtnahme ist sowohl an den Bushaltestellen wie auch in den Bussen oberstes Gebot. Generell gilt, dass jeder Schüler sich so zu verhalten hat, dass eine gesundheitliche Gefährdung von Mitschülern und Sachbeschädigungen ausgeschlossen sind. Einzelheiten zum Verhalten an den Bushaltestellen und in den Bussen sind in Anhang 1 zur Hausordnung geregelt. Grobe Verstöße können den Ausschluss von der Beförderung nach sich ziehen.

2. Fahrradfahren
Schüler dürfen nur mit verkehrssicheren Fahrrädern zur Schule fahren. Bei Dunkelheit ist die Beleuchtung einzuschalten.
Die Zufahrt zu den Stellplätzen hat über den Tunnel und die gekennzeichneten Wege zu erfolgen. Eine Zufahrt über die Busumfahrt ist nur Benutzern des Radweges auf der Oberseite des Breitweges gestattet. In allen anderen Bereichen des Schulgeländes ist das Radfahren untersagt. Fahrräder sind auf den dafür vorgesehenen Plätzen abzustellen. Bei der Heimfahrt ist grundsätzlich der Tunnel zu benutzen.

3. Anfahrt mit dem Pkw
Private Pkws und Lieferfahrzeuge dürfen Busumfahrt, Zufahrtswege und das Pausengelände nur mit besonderer Erlaubnis der Schulleitung und in Schrittgeschwindigkeit befahren. Motorfahrzeuge dürfen nur auf den Parkplätzen der Erschließungsstraße abgestellt werden.

4. Sonstige Verkehrsmittel
Im gesamten Schulbereich ist die Benutzung von Skateboards, Inlinern oder ähnlichen Fortbewegungsmitteln verboten. Für Ferienzeiten können andere Regelungen getroffen werden.

III. Sauberkeit und Ordnung

1. Schüler kommen in angemessener, ordentlicher und hygienisch einwandfreier Kleidung zur Schule.

2. Es ist nicht erlaubt, im Haus zu lärmen, zu rennen, zu raufen oder Ball zu spielen. Wegen der erheblichen Unfallgefahr sind das Betreten der Dachflächen, das Hinauslehnen aus den Fenstern, das Schneeballwerfen und sonstiges unfallträchtiges Handeln verboten.

3. Nach jeder Unterrichtsstunde soll die Tafel gereinigt werden. Nach Unterrichtsschluss sind die Stühle auf die Tische zu stellen, die Fenster zu schließen, herumliegende Abfälle zu beseitigen und das Licht zu löschen. Zur Pause, nach Unterrichtsschluss und bei Wechsel des Klassenraums müssen die Unterrichtsräume abgeschlossen werden.

4. Der Aufenthalt in den Toiletten, einschließlich der Vorräume, ist auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken. Auf Sauberkeit muss hier besonders geachtet werden.

5. Fachunterrichtsräume, Sammlungsräume und Lehrmittelzimmer dürfen nur unter Aufsicht von Lehrkräften betreten werden. Ohne besondere Erlaubnis ist Schülern das Betreten fremder Klassenräume untersagt.

6. Speisen und Getränke dürfen in der Mensa nicht beim Stundenwechsel gekauft werden. Eine Mitnahme in die Unterrichtsräume ist untersagt (siehe auch Punkt V.)

7. Beschädigungen oder Verunreinigungen, die nicht sofort von Schülern oder Lehrkräften beseitigt werden können, müssen unverzüglich im Sekretariat und bei einem Hausmeister gemeldet werden.

8. Rauchen, der Konsum von Alkohol und Drogen sowie Kaugummikauen sind im gesamten Schulbereich grundsätzlich untersagt.

9. Für die Benutzung der Mensa und besonderer Fachräume können zusätzliche Regelungen getroffen werden. Sie sind ebenso Bestandteil dieser Hausordnung wie die Verhaltensmaßregeln im Brand- und Katastrophenfall.

10. Schulfremde Personen dürfen nur mit Zustimmung der Schulleitung mitgebracht werden. Alle Besucher, auch Eltern und ehemalige Schüler, müssen sich im Sekretariat anmelden. Der eigenmächtige Zugang zu Klassenzimmern und Fachräumen ist nicht gestattet.

IV. Unterrichtsbetrieb

1. Mit Ausnahme der Mensa erfolgt der Einlass jeden Morgen um 07:35 Uhr bzw. 08:25 Uhr. Vor dem zweiten Unterrichtsbeginn (08:30 Uhr) haben die Schüler einen ausreichenden Abstand zum Haus zu wahren oder sich in der Mensa aufzuhalten. Ballspiele sind nur südlich der durch die Baumreihe im Mensabereich gegebenen Linie erlaubt.

2. Die Schüler halten sich vor Unterrichtsbeginn und beim Stundenwechsel in den Klassenzimmern bzw. vor den Fachräumen auf.

3. Ist aus triftigen Gründen (z.B. Beantragung einer Beurlaubung) ein Gang zum Sekretariat erforderlich, so hat dies vor Unterrichtsbeginn, zu Beginn der großen Pause oder nach Unterrichtsende zu erfolgen.

4. Vor Unterrichtsbeginn wird die Garderobe abgelegt und an die Garderobehaken gehängt. Die zur jeweiligen Unterrichtsstunde benötigten Materialien werden bereitgestellt.

5. Der Tafeldienst jeder Klasse sorgt vor Unterrichtsbeginn dafür, dass die Tafeln gesäubert sind.

6. Der Klassensprecher ist verpflichtet, die Vertretungspläne einzusehen und die Klasse von den Änderungen zu informieren.

7. Erscheint eine Lehrkraft aus unbekannten Gründen nicht rechtzeitig zum Unterricht, so meldet dies der erste Klassensprecher oder sein Vertreter spätestens 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn im Sekretariat, nachdem er vorher im Lehrerzimmer nachgefragt hat. Während dieser Zeit bleibt die Klasse ruhig in ihrem Klassenzimmer bzw. vor dem Fachraum.

8. Fahren Busse nicht unmittelbar nah dem Unterrichtsende, so müssen sich die Schüler bis zur Abfahrt der Busse in der Mensa aufhalten.

V. Pausenregelung

1.Regelungen für die große Vormittagspause
a) Die Schüler verlassen nach Beendigung der Unterrichtsstunde zügig die Klassenzimmer.
b) Der Aufenthalt ist grundsätzlich nur in der Mensa und auf dem Pausenhof gestattet. Bei normalen, vertretbaren Witterungsbedingungen ist der Aufenthalt in der Mensa nur zum Kauf von Speisen und Getränken gestattet.

Ausnahmen:
Bei schlechtem Wetter können sich die Schüler (nach Durchsage bzw. nach Absprache der Aufsicht führenden Lehrkräfte) auch im Flur des Erdgeschosses aufhalten. Nicht aber in den Stichfluren zu den Fachräumen. Besorgungen im Sekretariat sind gestattet.

2. Regelungen für die 5-Minuten-Pause
Während dieser Pause dürfen grundsätzlich keine Speisen und Getränke in der Mensa gekauft werden.

3. Regelung für die Mittagspause (bei Nachmittagsunterricht)
Während der Mittagspause halten sich die Schüler in der Mensa auf. Ein Verlassen des Schulgebäudes bzw. Schulgeländes ist nicht gestattet. Auf größtmögliche Sauberkeit ist zu achten.
Ausnahmen werden durch die Schulleitung genehmigt.

Diese Hausordnung setzt keine der im BayEUG und in der RSO festgelegte Bestimmungen und Regelungen außer Kraft; vielmehr ist sie diesen untergeordnet.
Da die Hausordnung der Sicherung des Bildungs- und Erziehungsauftrags und der Sicherheit im Schulbereich dient, können bei Pflichtverletzungen Ordnungsmaßnahmen ausgesprochen werden.

Zu dieser Hausordnung zählt auch der Hinweis zum Schulbusbetrieb. Die Benützung der Mensa, vor allem im Hinblick auf möglichen Nachmittagsunterricht, wird gesondert geregelt.

Anhang 1 zur Hausordnung der Leonhard-Wagner-Realschule:

Schulbusbetrieb

Die folgenden Regelungen wurden eingeführt, um für den Schulbusbetrieb ein möglichst hohes Maß an Sicherheit und Unfallfreiheit zu gewährleisten. Im Einzelnen sind folgende Gebote zu beachten:

1. An den Haltestellen in den Ortschaften, an denen keine eigenen Begrenzungslinien angebracht sind, ist genügend Abstand (ca. 1m) vom Fahrbahnrand zu halten.

2. Nach dem Aussteigen aus den Bussen am Breitweg ist darauf zu achten, dass die Ausstiegsstelle und der Abgang zur Schule freigehalten werden. Beim Aussteigen auf der Westseite des Breitwegs ist der Tunnel zu benutzen, in diesem Fall darf die Straße nicht überquert werden.
Die Ausstiegsstelle ist sofort freizumachen, damit nachfolgende Busse nicht behindert werden.

3. Für die Heimfahrt haben sich Schülerinnen und Schüler an den Bushaltestellen in Schulbereich entlang der Erschließungsstraße in einer Reihe senkrecht zur weißen Linie aufzustellen. Die Reihenfolge ist durch den Zeitpunkt des Eintreffens an der Haltestelle festgelegt.
Schülerinnen und Schüler, die sich nicht anstellen, halten sich außerhalb des Anstellraumes auf. Sie dürfen sich weder links noch rechts, sondern grundsätzlich hinter den anstellenden Fahrschülerinnen und Fahrschülern aufhalten. Sie dürfen erst dann einsteigen, wenn die Schülerinnen und Schüler, die sich angestellt haben, eingestiegen sind.
In der Busumfahrt darf die weiße Linie erst dann überschritten werden, wenn der eingetroffene Schulbus nicht mehr rollt.

4. Alle Schülerinnen und Schüler nehmen vor dem Einsteigen in den Schulbus die Schultasche / den Rucksack ab, um ein rasches Einnehmen der Plätze im Bus zu ermöglichen; Reservierung von Plätzen ist zu unterlassen.
Vordrängeln, Drücken und Schieben, insbesondere auch aus den hinteren Reihen, ist untersagt.

5. Bei der Fahrt zur Schule sind wegen der komplizierten Logistik des Schulbusverkehrs Wartezeiten von 45 Minuten zu akzeptieren. Nach Ablauf dieser Zeit hat sich der Schüler nach Hause zu begeben und Eltern und Schule unverzüglich über das Ausbleiben des Schulbusses zu informieren.
Für die Heimfahrt sind sogar Wartezeiten von einer Stunde und mehr zumutbar.

6. Während der Busfahrt ist alles zu unterlassen, was zur Störung, Verschmutzung oder Beschädigung führen könnte. Stehplätze im ausgewiesenen Umfang sind anzunehmen. Ein Anspruch auf einen Sitzplatz besteht prinzipiell nicht!

7. Den Anweisungen der Busfahrer und des Aufsichtspersonals im Schulbereich ist unbedingt Folge zu leisten.

Bei Verstößen gegen diese Regelungen wird die Schulleitung im Interesse eines sicheren Schulbusbetriebs deutliche Maßnahmen ergreifen. Unter Umständen ist auch der Ausschluss von der Schülerbeförderung möglich.

Anhang 2 zur Hausordnung der Leonhard-Wagner-Realschule:

Mensa

Die Mensa dient in erster Linie dem Kauf von Speisen und Getränken. Der Aufenthalt in unterrichtsfreien Zeiten bzw. in Vertretungsstunden ist möglich, sofern die Beaufsichtigung der Schülerinnen und Schüler gesichert ist.

Die Mensa ist ab 07:00 Uhr geöffnet. Der Aufenthalt auf den Gängen während der Wartezeit auf den Unterricht – insbesondere in der Zeit von 07:45 Uhr bis 08:25 Uhr – ist Schülerinnen und Schülern nicht gestattet. Gleiches gilt für das Freigelände vor der Mensa. Bei Ballspielen ist die Baumgrenze zu beachten. „Bolzen“ vor dem Unterrichtsbereich ist prinzipiell verboten.

Damit der Betrieb in geordneten Bahnen verlaufen kann, muss Folgendes beachtet werden:

  • Alle Schülerinnen und Schüler haben sich beim Kauf von Mahlzeiten etc. an der Theke in der Reihenfolge anzustellen, in der sie am Ausgabebereich eintreffen.
  • Vor dem Verlassen der Mensa sind die Stühle der Tischgruppen geordnet hinzustellen; zusätzliche Stühle sind zu den Tischgruppen zurückzubringen, an denen sie fehlen.
  • Abfälle, z.B. auch gebrauchte Taschentücher, sind in die bereitstehenden Behälter zu entsorgen.
  • Werden Tische verunreinigt oder gehen Flaschen zu Bruch, so hat der Verursacher die Schäden sofort zu beheben. Das erforderliche Reinigungsmaterial ist beim Aufsichtspersonal oder bei den Hausmeistern erhältlich.
  • Nur nach ausdrücklicher Erlaubnis der Lehrkraft darf die Mensa in der Vertretungsstunde verlassen werden.

Selbstverständlich ist Folgendes nicht gestattet:

  • Es darf nicht umhergerannt werden; das Hantieren mit Schirmen, Linealen oder anderen Gegenständen ist zu unterlassen.
  • Füße dürfen nicht auf die Stühle oder die Tische gelegt, die Tische nicht als Sitzgelegenheit verwendet werden.

Sauberkeit und Ordnung ist auch in der Mensa oberstes Gebot. Anordnungen der Aufsicht führenden Person sind zu befolgen. Zuwiderhandlungen können Ordnungsmaßnahmen nach sich ziehen.

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