Jugendarbeit an Realschulen (JaREAL)

Ziele:

  • Unterstützung der Schülerinnen und Schüler in ihrer individuellen Persönlichkeitsentwicklung und Lebensführung
  • Stärkung sozialer und persönlicher Kompetenzen
  • Ermutigung der Kinder und Jugendlichen, ihre Interessen zu formulieren
  • Bereitstellung von Bildungsangeboten, die auf die Interessen und Bedürfnissen der Jugendlichen abzielen
  • Aktive Mitbestimmung und Beteiligung von Schülerinnen und Schülern an Maßnahmen und Projekten der Jugendarbeit
  • Förderung eigenverantwortlichen Handelns und der Selbstbestimmung der Jugendlichen
  • Orientierung an den geschlechtsspezifischen Interessen und Bedürfnissen von Jungen und Mädchen

Zielgruppe:

Alle Schülerinnen und Schüler der Realschule

  • mit ihren individuellen Stärken,
  • ihren Interessen und Bedürfnissen,
  • ihren persönlichen Lebenszielen und
  • in ihrer individuellen jugendlichen Lebenswelt.

Angebote:

  • Beratung und Information zu jugendrelevanten Themen
  • Unterstützung in unterschiedlichen Lebenslagen
  • Kompetenztrainings
  • Interessenspezifische Jugendbildung
  • Gruppen- und Freizeitangebote
  • Ansprechpartnerin auch für Eltern und Lehrkräfte

→ Die Teilnahme an den Angeboten ist freiwillig.

→ Informationen werden vertraulich behandelt.

Ansprechpartnerin im Jugendbüro:

Martina Geiger
Dipl.-Pädagogin (Univ.)
Leonhard-Wagner-Realschule
Breitweg 16
86830 Schwabmünchen

Tel.: 0821 3102 3082
Raum 005
E-Mail: Martina.Geiger@LRA-a.bayern.de

Sprechzeiten:
Montag bis Freitag: 8.30 – 12.30 Uhr
Bei Bedarf können auch Termine außerhalb dieser Zeiten vereinbart werden.

Träger der Maßnahme:

Landkreis Augsburg
Amt für Jugend und Familie
FB 22 Jugend und Bildung

Jugendhilfeangebot nach §11 SGB

Jugendarbeit an Realschulen „JaREAL“ ist ein Jugendhilfeangebot nach §11 SGB VIII mit Sitz an den Realschulen. Die pädagogische Fachkraft ist als Mitarbeiterin des Amtes für Jugend und Familie Ansprechpartnerin für die Belange der Schülerinnen und Schüler und fördert sie durch Angebote der Jugendbildung, Jugendinformation und Jugendberatung.

§ 11 Sozialgesetzbuch (SGB): Jugendarbeit

(1) Jungen Menschen sind die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen. (…)